Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen

 

1. Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend, Aufträge und mündliche Nebenabreden
bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Umfang und Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Etwaige
Irrtümer verpflichten nicht. Abbildungen sowie Gewichts- und Maßangaben in Druckschriften
sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht
im Preis eingeschlossen. Es gelten jeweils die Preise der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen
Preisliste. Weichen Preisangaben in der Bestellung geringfügig vom geltenden Preis ab,
sind wir zur Lieferung auch ohne vorherige Einverständniserklärung des Bestellers berechtigt.
Bei größerer Preisdifferenz erfolgt die Lieferung nur nach Annahme unserer Auftragsbestätigung.

4. Zahlung

Lieferung wird durch Nachname vorgenommen. Bei Normallieferung sind Zahlungen innerhalb
8 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto Kasse zu leisten. Schecks gelten erst mit der Einlösung
als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen
berechnet, ohne daß es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. die Geltendmachung weiterer
Rechte bleibt vorbehalten. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5. Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

6. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt nach vollständiger Klärung aller Fragen, die mit der Bestellung
zusammenhängen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind so bemessen, daß sie
bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden können. Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich, unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres oder
des Willens unserer Zu- und Unterlieferanten liegen, Fälle höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und dgl. sofern diese Ereignisse auf die
fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, tritt eine angemessene Verlängerung
der Lieferung ein.

7. Rücktrittsrecht

Im Falle unvorhergesehener Ereignisse steht uns das Recht zu, unter Ausschluß von
Schadensersatzansprüchen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso steht uns
das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, daß sich der Besteller
in ungünstiger Vermögenslage befindet und es ablehnt, Sicherheit zu leisten.

8. Rücknahme, Umtausch

Die Rücknahme verbindlich bestellter Waren ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.
Zur Deckung der Unkosten aus der Lieferung werden 10% des Warenwertes in Rechnung
gestellt, mindestens jedoch DM 50,- zuzügl. Mwst. Wird uns Ware ohne unser vorheriges Ein-
verständnis zurückgesandt, bleibt in jedem Fall der Anspruch auf den Kaufpreis bestehen, wird
die Ware vom Besteller nicht wieder abgerufen, wird eine Gutschrift abzügl. 25% für Unkosten
und entgangenen Gewinn erteilt. Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn die
gelieferte Ware nicht verändert oder beschädigt wurde. Aus dem Umtausch und seinen Folgen
entstehenden Kosten werden gesondert berechnet.

9. Gefahrenübergang und Versand

Die Gefahr geht mit dem Absenden auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie oder
fob-Lieferung vereinbart wurde. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports
haften wir nicht. Wenn Versandvorschriften nicht vorliegen, bewirken wir den Versand auf dem
Weg, der nach unserem Ermessen zweckmäßig ist. Eine Verpflichtung zur Versicherung gegen
Transportschäden besteht nicht, es sei denn, daß der Besteller diese ausdrücklich anordnet.
Die Kosten für die Transportversicherung trägt der Besteller.

10. Mängelrüge

Bei erkennbaren Sachmängeln hat eine Mängelrüge nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich
erfolgt und spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware in unserem Besitz ist. Im Falle einer
Beanstandung haben wir das Recht, an Stelle der Behebung des Mangels den Gegenstand der
Lieferung ganz oder teilweise zum berechneten Wert zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche
sind in allen Fällen ausgeschlossen.

11. Haftung für Mängel der Lieferung

Für unsere Lieferungen leisten wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche in der Weise Garantie
daß wir innerhalb eines halben Jahres vom Zeitpunkt der Lieferung an gerechnet, Mängel, die
sich bei normalem Betrieb infolge ungeeigneter Werkstoffe, Konstruktionsfehler oder unsach-
gemäßer Ausführung zeigen, durch Instandsetzung oder Ersatz der unbrauchbaren Teile in
unserer Firma beseitigen. Die Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Über die
Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere
Aufhebung des Kaufvertrages oder Preisminderung, sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf
Ersatz kann erst nach vollständiger Zahlung gemacht werden. Mangelhafte Teile, für die Ersatz
geliefert ist, werden unser Eigentum. Für Schäden, die eine Folge unsachgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind, kommen wir nicht auf. Gewähr-
leistungs- und Garantieansprüche jeder Art entfallen wenn die Einbauanleitung nicht genauestens
beachtet, ein Schaden durch einen technischen Mangel am Fahrzeug ( schlechte Bremsen usw.)
oder menschliches Versagen entsteht und wenn die Behebung von Mängel ohne unsere Zu-
stimmung versucht wird. Auch bei werksextremen Veränderungen wird jede Haftung aus-
geschlossen. Für Mängel an fertig bezogenen Teilen haften unsere Lieferer im Rahmen ihrer
Geschäftsbedingungen.

12. Einbaubedingte Änderungen am Fahrzeug

Bedingt durch die Montage von Doppelbedienungen oder behindertengerechte Zusatzgeräte
ist es nicht vermeidbar, daß der Teppichboden, Dämmatte und Verkleidungs- oder Heizungsteile
im Bereich der Zusatzeinrichtung ein- oder ausgeschnitten werden müssen. Für die eventuelle
Erneuerung/Rückrüstung des Fahrzeuges können keine Kosten übernommen werden.

13. Konstruktionsänderungen durch Fahrzeughersteller

Die Automobilhersteller ändern die Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln
im Details ab. Für uns, sowie unsere Zulieferanten ist es unmöglich, für alle Fahrzeuge jeweils
den letzten Änderungsstand zu kennen. Bitte Prüfen Sie nach Erhalt der Doppelbedienung bzw.
behindertengerechte Zusatzeinrichtung deren Verwendbarkeit in Ihrem Fahrzeug. Sollte die
gelieferte Doppelbedienung bzw. Zusatzeinrichtung nicht passen, verständigen Sie uns bitte
umgehend. Für Mehrkosten durch vergeblichen oder erschwerten Einbau in das Fahrzeug, oder
für Änderungen an Doppelbedienung oder Zusatzgerät sowie Ausfallzeiten, bzw. alle in diesem
Zusammenhang stehenden Kosten, können wir nicht aufkommen. Der Käufer kann vom Rück-
gaberecht der gelieferten Doppelbedienung oder behindertengerechte Zusatzeinrichtung Gebrauch
machen. Wir vergüten den Rechnungspreis ohne Nebenkosten. Ein Anspruch des Käufers auf
Ersatzleistung gegenüber uns besteht nicht.

14. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag unbeschadet des früheren Geschäftsgangs vor. Sie darf nur im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs verarbeitet oder weiterveräußert werden. Der Käufer ist zur sachgemäßen
Lagerung und Versicherung der in unserem Eigentum stehenden Ware verpflichtet. Veräußerung
außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind
unzulässig. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefer-
gegenstands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

15. Auftragserteilung zum Einbau in unserer Firma

Bei einer Auftragserteilung zum Einbau einer Doppelbedienung, dem Einbau von behinderten-
gerechten Zusatzeinrichtungen sowie Fahrzeugreparaturen in unserer Firma gelten zusätzlich
die Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten
und deren Teilen sowie Kostenvoranschläge des Zentralverband des Kfz-Handwerks
(Kfz-Reparaturbedingungen).

16. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung, Reparatur und Zahlung ist Wiedemar OT Kölsa.

17. Gerichtsstand

Das Zuständige Amtsgericht ist Eilenburg.

18.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Annahme jedes Auftrages ist die ausschließliche Gültigkeit
unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Kfz-Reparaturbedingungen.
Durch unsere Auftragsbestätigung werden alle Bedingungen nichtig, die im Widerspruch zu
unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stehen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
innerhalb einer Woche widersprochen wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so bleibt die
Geltung der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.