Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht
freibleibend, Aufträge und mündliche Nebenabreden
bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Für den Umfang der Lieferung ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Etwaige
Irrtümer verpflichten nicht. Abbildungen sowie Gewichts- und
Maßangaben in Druckschriften
sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
Die Preise verstehen sich ab Werk.
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sind nicht
im Preis eingeschlossen. Es gelten jeweils die Preise der zur
Zeit der Auftragserteilung gültigen
Preisliste. Weichen Preisangaben in der Bestellung geringfügig
vom geltenden Preis ab,
sind wir zur Lieferung auch ohne vorherige
Einverständniserklärung des Bestellers berechtigt.
Bei größerer Preisdifferenz erfolgt die Lieferung nur nach
Annahme unserer Auftragsbestätigung.
Lieferung wird durch
Nachname vorgenommen. Bei Normallieferung sind Zahlungen
innerhalb
8 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto Kasse zu leisten. Schecks
gelten erst mit der Einlösung
als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug
werden bankübliche Zinsen
berechnet, ohne daß es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf.
die Geltendmachung weiterer
Rechte bleibt vorbehalten. Zurückhaltung der Zahlung oder
Aufrechnung irgendwelcher
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die Lieferfrist beginnt nach vollständiger
Klärung aller Fragen, die mit der Bestellung
zusammenhängen. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind so
bemessen, daß sie
bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden können.
Teillieferungen sind zulässig.
Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich, unvorhergesehene Ereignisse,
die außerhalb unseres oder
des Willens unserer Zu- und Unterlieferanten liegen, Fälle
höherer Gewalt,
Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und dgl. sofern diese
Ereignisse auf die
fristgerechte Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, tritt
eine angemessene Verlängerung
der Lieferung ein.
Im Falle unvorhergesehener Ereignisse steht
uns das Recht zu, unter Ausschluß von
Schadensersatzansprüchen ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Ebenso steht uns
das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird,
daß sich der Besteller
in ungünstiger Vermögenslage befindet und es ablehnt,
Sicherheit zu leisten.
Die Rücknahme verbindlich bestellter Waren
ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.
Zur Deckung der Unkosten aus der Lieferung werden 10% des
Warenwertes in Rechnung
gestellt, mindestens jedoch DM 50,- zuzügl. Mwst. Wird uns Ware
ohne unser vorheriges Ein-
verständnis zurückgesandt, bleibt in jedem Fall der Anspruch
auf den Kaufpreis bestehen, wird
die Ware vom Besteller nicht wieder abgerufen, wird eine
Gutschrift abzügl. 25% für Unkosten
und entgangenen Gewinn erteilt. Umtausch ist nur innerhalb von 14
Tagen möglich, wenn die
gelieferte Ware nicht verändert oder beschädigt wurde. Aus dem
Umtausch und seinen Folgen
entstehenden Kosten werden gesondert berechnet.
Die Gefahr geht mit dem Absenden auf den
Besteller über, auch wenn frachtfreie oder
fob-Lieferung vereinbart wurde. Für Beschädigungen und Verluste
während des Transports
haften wir nicht. Wenn Versandvorschriften nicht vorliegen,
bewirken wir den Versand auf dem
Weg, der nach unserem Ermessen zweckmäßig ist. Eine
Verpflichtung zur Versicherung gegen
Transportschäden besteht nicht, es sei denn, daß der Besteller
diese ausdrücklich anordnet.
Die Kosten für die Transportversicherung trägt der Besteller.
Bei erkennbaren Sachmängeln hat eine
Mängelrüge nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich
erfolgt und spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware in unserem
Besitz ist. Im Falle einer
Beanstandung haben wir das Recht, an Stelle der Behebung des
Mangels den Gegenstand der
Lieferung ganz oder teilweise zum berechneten Wert
zurückzunehmen. Schadensersatzansprüche
sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Für unsere Lieferungen leisten wir unter
Ausschluß weiterer Ansprüche in der Weise Garantie
daß wir innerhalb eines halben Jahres vom Zeitpunkt der
Lieferung an gerechnet, Mängel, die
sich bei normalem Betrieb infolge ungeeigneter Werkstoffe,
Konstruktionsfehler oder unsach-
gemäßer Ausführung zeigen, durch Instandsetzung oder Ersatz
der unbrauchbaren Teile in
unserer Firma beseitigen. Die Mängel sind uns unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Über die
Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche
irgendwelcher Art, insbesondere
Aufhebung des Kaufvertrages oder Preisminderung, sind
ausgeschlossen. Ein Anspruch auf
Ersatz kann erst nach vollständiger Zahlung gemacht werden.
Mangelhafte Teile, für die Ersatz
geliefert ist, werden unser Eigentum. Für Schäden, die eine
Folge unsachgemäßer Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung sind,
kommen wir nicht auf. Gewähr-
leistungs- und Garantieansprüche jeder Art entfallen wenn die
Einbauanleitung nicht genauestens
beachtet, ein Schaden durch einen technischen Mangel am Fahrzeug
( schlechte Bremsen usw.)
oder menschliches Versagen entsteht und wenn die Behebung von
Mängel ohne unsere Zu-
stimmung versucht wird. Auch bei werksextremen Veränderungen
wird jede Haftung aus-
geschlossen. Für Mängel an fertig bezogenen Teilen haften
unsere Lieferer im Rahmen ihrer
Geschäftsbedingungen.
Bedingt durch die Montage von
Doppelbedienungen oder behindertengerechte Zusatzgeräte
ist es nicht vermeidbar, daß der Teppichboden, Dämmatte und
Verkleidungs- oder Heizungsteile
im Bereich der Zusatzeinrichtung ein- oder ausgeschnitten werden
müssen. Für die eventuelle
Erneuerung/Rückrüstung des Fahrzeuges können keine Kosten
übernommen werden.
Die Automobilhersteller ändern die
Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln
im Details ab. Für uns, sowie unsere Zulieferanten ist es
unmöglich, für alle Fahrzeuge jeweils
den letzten Änderungsstand zu kennen. Bitte Prüfen Sie nach
Erhalt der Doppelbedienung bzw.
behindertengerechte Zusatzeinrichtung deren Verwendbarkeit in
Ihrem Fahrzeug. Sollte die
gelieferte Doppelbedienung bzw. Zusatzeinrichtung nicht passen,
verständigen Sie uns bitte
umgehend. Für Mehrkosten durch vergeblichen oder erschwerten
Einbau in das Fahrzeug, oder
für Änderungen an Doppelbedienung oder Zusatzgerät sowie
Ausfallzeiten, bzw. alle in diesem
Zusammenhang stehenden Kosten, können wir nicht aufkommen. Der
Käufer kann vom Rück-
gaberecht der gelieferten Doppelbedienung oder
behindertengerechte Zusatzeinrichtung Gebrauch
machen. Wir vergüten den Rechnungspreis ohne Nebenkosten. Ein
Anspruch des Käufers auf
Ersatzleistung gegenüber uns besteht nicht.
Wir behalten uns das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag unbeschadet des früheren Geschäftsgangs vor. Sie
darf nur im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs verarbeitet oder weiterveräußert werden. Der
Käufer ist zur sachgemäßen
Lagerung und Versicherung der in unserem Eigentum stehenden Ware
verpflichtet. Veräußerung
außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs, Verpfändung oder
Sicherungsübereignung sind
unzulässig. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die
Pfändung des Liefer-
gegenstands durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei einer Auftragserteilung zum Einbau
einer Doppelbedienung, dem Einbau von behinderten-
gerechten Zusatzeinrichtungen sowie Fahrzeugreparaturen in
unserer Firma gelten zusätzlich
die Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an
Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten
und deren Teilen sowie Kostenvoranschläge des Zentralverband des
Kfz-Handwerks
(Kfz-Reparaturbedingungen).
Erfüllungsort für Lieferung, Reparatur und Zahlung ist Wiedemar OT Kölsa.
Das Zuständige Amtsgericht ist Eilenburg.
Grundsätzliche Voraussetzung für die
Annahme jedes Auftrages ist die ausschließliche Gültigkeit
unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie
Kfz-Reparaturbedingungen.
Durch unsere Auftragsbestätigung werden alle Bedingungen
nichtig, die im Widerspruch zu
unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stehen. Sie gelten
als vereinbart, wenn ihnen nicht
innerhalb einer Woche widersprochen wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund
nichtig sein, so bleibt die
Geltung der übrigen Bestimmung hiervon unberührt.